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FAQs zum Messstellenbetriebsgesetz

Sie haben Fragen zum Messstellenbetriebsgesetz? Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir Ihnen hier beantwortet.

Im September 2016 ist das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ in Kraft getreten. Wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist das „Messstellenbetriebsgesetz“, das zum Einbau intelligenter, digitaler Stromzähler (=Messeinrichtungen) verpflichtet. 

Mit den neuen Messeinrichtungen sollen die Ziele der Energiewende erreicht werden. Diese visualisieren Ihren Stromverbrauch und schaffen so Anreize, Strom einzusparen. In der Folge lässt sich die Stromversorgung effizienter gestalten und die Versorgungssicherheit erhöhen. Darüber hinaus bindet die neue Zählerinfrastruktur auch Erzeugungsanlagen und die Anforderungen der wachsenden Elektromobilität ein. Die Sparten Erdgas, Wärme und Wasser sind zunächst nicht unmittelbar von dem Gesetz betroffen.

Moderne Messeinrichtungen (mMe) sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch veranschaulichen. Anders als bei den alten Zählern, an denen man ausschließlich den aktuellen Zählerstand ablesen kann, zeigen moderne Messeinrichtungen neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate an.

Intelligente Messsysteme (iMsys) bestehen aus einer modernen Messeinrichtung und einer daran angeschlossenen Kommunikationseinheit, dem Smart Meter Gateway. Diese Kommunikationseinheit stellt den wesentlichen Unterschied zur modernen Messeinrichtung dar. Intelligente Messsysteme sind so in der Lage, wichtige Netz- und Verbrauchswerte zu erfassen und an den zuständigen Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Lieferanten im gesetzlich geregelten Umfang zu übermitteln. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung.

Liegt Ihr jährlicher Stromverbrauch unter 6.000 kWh oder haben Sie eine Erzeugungsanlage kleiner als 7 kW? Dann erhalten Sie künftig eine moderne Messeinrichtung. Der Austausch der Stromzähler erfolgt sukzessive und wird vorher schriftlich angekündigt. Die Aufrüstung zu einem intelligenten Messsystem ist optional möglich.

Sie haben einen Stromverbrauch von über 6.000 kWh, Erzeugungsanlagen größer als 7 kW oder steuerbare Anlagen? Dann erhalten Sie künftig ein intelligentes Messsystem. Sobald die Technik am Markt verfügbar ist, wird mit dem Einbau begonnen, der schriftlich angekündigt wird.

Die neu zu verbauenden Messeinrichtungen unterliegen hohen Sicherheitsstandards. Dies ist bei allen vorher eingebauten Zählern nicht der Fall. Daher müssen alle Zähler –  auch die in der Vergangenheit betitelten „Smart Meter“ –  bis 2032 umgerüstet werden.

In erster Linie werden den Endverbrauchern Ihre Verbräuche visualisiert und so nachvollziehbar. Mittelfristig soll sich jedoch durch die intelligente Technik ein Markt für weitere Mehrwertdienstleistungen ergeben. Zum Beispiel könnten variable Verbrauchstarife eingeführt werden, durch die der Endverbraucher selbst entscheiden kann, wann und zu welchen Preisen er seinen Strom verbraucht.

Die neuen Zähler bieten viele Vorteile. Wie Sie sich diese zu Nutze machen, können Sie in den folgenden Anleitungen nachlesen:

Sowohl die moderne Messeinrichtung als auch das intelligente Messsystem ersetzen den bisherigen Zähler im Zählerschrank. Ein Umbau oder eine Erweiterung der Anlage ist somit im Regelfall nicht erforderlich.

Angesetzt wird der durchschnittliche Jahresstromverbrauch der vorangegangenen drei Kalenderjahre an Ihrem Anschluss.

Das Messstellenbetriebsgesetzt gibt einen groben Zeitplan vor. Moderne Messeinrichtungen müssen zwischen 2017 und 2032 eingebaut werden. Die Einbaufristen für intelligente Messsysteme sind jedoch noch von der Verfügbarkeit und Freigabe durch das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) abhängig. So sollen ab 2017 bei Verbrauchern ab 10.000 kWh und Anlagen nach EEG/KWKG ab 7 kW intelligente Messsysteme verbaut werden. Verbraucher zwischen 6.000 kWh und 10.000 kWh folgen dann ab 2020. Innerhalb dieser Zeiträume - spätestens aber mit Ablauf der Eichfrist - wird die Messeinrichtung ausgetauscht. Wenn Sie einen früheren Austausch wünschen, sprechen Sie uns bitte an.

Für den Einbau der neuen Messeinrichtungen ist der sogenannte „grundzuständige Messstellenbetreiber“ zuständig. In Dirmstein ist das die Elektrizitätsgenossenschaft Dirmstein.

Die Daten einer modernen Messeinrichtung werden nicht aus der Ferne ausgelesen. Das bedeutet, dass weder der grundzuständige Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber oder Ihr Stromlieferant noch ein anderer Marktteilnehmer Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten hat. Die Ablesung dieser neuen Zähler erfolgt weiterhin einmal im Jahr vor Ort. Der Zählerstand ist wie bei Ihrem alten Zähler jederzeit direkt ablesbar. Der Zugriff auf Ihre persönlichen Verbrauchsdaten ist bei einer modernen Messeinrichtung nur mit Hilfe einer vierstelligen persönlichen Identifikationsnummer (PIN) möglich. Diese PIN können Sie nach dem Einbau der modernen Messeinrichtung schriftlich bei uns anfordern.


Intelligente Messsysteme übermitteln ihre Daten direkt an die berechtigten Marktteilnehmer (den zuständigen Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Lieferanten). Eine Ablesung vor Ort ist nicht mehr nötig. Zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität gibt das Messstellenbetriebsgesetz Schutzprofile und technische Richtlinien vor. So wird ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau sichergestellt.


Hauptverantwortlich für die Erstellung dieser Schutzprofile und Richtlinie ist das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik). Zertifizierte Systeme sind mit einem Siegel des BSI gekennzeichnet. Wir setzen ausschließlich zertifizierte intelligente Messsysteme ein. Selbstverständlich unterliegen alle eingesetzten Messgeräte dem Mess- und Eichgesetz und sind durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt konformitäts-bewertet. Die permanente Weiterentwicklung der Schutzprofile übernimmt das BSI.

Ihre Nachbarn sehen wie bisher nur Ihren aktuellen Zählerstand. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate sind nicht sichtbar. Hierzu ist die Eingabe Ihrer vierstelligen persönlichen Identifikationsnummer (PIN) erforderlich. Diese PIN können Sie nach dem Einbau der modernen Messeinrichtung schriftlich bei uns anfordern.

Intelligente Messsysteme senden - je nach Tarifanwendungsfall - Zählerstände oder Zählerstandsgänge und übermitteln sie über das Smart-Meter-Gateway an die berechtigten Marktteilnehmer. Hierbei ist für die Stabilität des Stromnetzes entscheidend, dass Informationen zur Stromeinspeisung (zum Beispiel aus großen Windparks oder zum Strombezug aller Elektroautos in der gleichen Straße) zeitnah vorliegen. Detailliertere Informationen zum Stromverbrauch innerhalb eines durchschnittlichen Haushalts werden nicht benötigt und daher auch nicht abgerufen.

Die Preise können Sie unserem aktuellen Preisblatt entnehmen. Sie richten sich nach den gesetzlich geregelten Preisobergrenzen der einzelnen Einbaufälle und ersetzen die bisherigen Entgelte für den Messstellenbetrieb.

Nein. Denn gemäß Messstellenbetriebsgesetz ist der Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen verpflichtend.

Beim Auszug müssen Sie sich wie gewohnt bei Ihrem Stromversorger abmelden und den aktuellen Zählerstand übermitteln. Die moderne Messeinrichtung verbleibt in Ihrem Haus beziehungsweise in Ihrer Wohnung. Ihre gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate können Sie beim Auszug löschen.

Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme haben einen geringen Eigenbedarf. Diese elektrische Leistung wird jedoch nicht gemessen und daher auch nicht berechnet.

Die Eichgültigkeit beträgt acht Jahre und kann im Rahmen eines Stichprobenverfahrens verlängert werden.

 

Wir konnten Ihre Fragen nicht abschließend klären? Auf der Homepage der Bundesnetzagentur finden Sie viele weitere interessante Inhalte zum Thema. 

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