Mess- und Zählerwesen
Bevor Sie als Messstellenbetreiber in unserem Netzgebiet tätig werden können, müssen Sie einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag mit uns abschließen. Dieser Messstellenbetreiberrahmenvertrag entspricht der am 23.08.2017 in Kraft getretenen Festlegung der Bundesnetzagentur zur Anpassung der Standardverträge im Messwesen an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (BK6-17-042). Weiterhin müssen Sie unsere Mindestanforderungen für Messeinrichtungen erfüllen.
Sie haben Fragen zum Messstellenbetriebsgesetz?
Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir Ihnen hier beantwortet.